Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Beratung, Seminare
§1 Anwendung der AGB
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Coach und Trainer Dennis Herold (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee/Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.
4) Bricht der/die Coachee/Trainee den Coachingprozess vorzeitig ab, entstehen folgende Honoraransprüche:
Stornierung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss: Kein Honoraranspruch
Stornierung vor Beginn des Coachingprozess: 25% des vereinbarten Honorars
Stornierung nach Beginn des Coachingprozess: 75% des vereinbarten Honorars
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee. Soweit der/die Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde gem. HPG § 1 Abs. 2
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Coachees/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.
$ 4 Mitwirkung des Coachees/Trainees
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.
3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coache die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint. Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin schriftlich erfolgen.
§ 5 Honorierung des Coaches/Trainers
1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem/der Coachee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Coaches aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder Verzeichnisse gelten nicht.
2) Die Honorare sind nach Rechnungsstellung binnen 10 Tagen zu zahlen. Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
6) Eine 100%-Geldzurückgarantie kann im Einzelfall bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Sie greift, wenn nach des vereinbarten Coachingprozesses, die formulierten Ziele nachweislich nicht erreicht sind. Die Garantie erlischt umgehend, wenn der/die Coachee Termine unentschuldigt versäumt, die aktive Mitarbeit verweigert oder den Coachingprozess vorzeitig abbricht.
$ 6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
1) Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee zustimmen wird.
2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 7 Meinungsverschiedenheiten
1) Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 8 Salvatorische Klause
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.